Gewerbemietvertrag - Teil 2: Mietobjekt und Mietzweck
Viel Spaß beim Lesen!
Für Ihr Gewerbe brauchen Sie Platz. Je nachdem, ob Sie ein Büro suchen oder eine Lagerhalle benötigen, gibt es spezifische Anforderungen zu beachten.
Die Suche nach dem richtigen Objekt am optimalen Standort kann daher nervenaufreibend und langwierig sein. Sobald Sie endlich die passende Gewerbefläche gefunden haben, sollten Sie sich bei aller Erleichterung noch ausreichend Zeit für den Gewerbemietvertrag nehmen. Die folgenden Punkte müssen Sie dabei besonders beachten, damit böse Überraschungen am Ende ausbleiben.
Auf die Form kommt es an
Einen allgemeinen Schutz vor nicht angemessenen Vertragsvereinbarungen sieht der Gesetzgeber bei gewerblichen Immobilien nicht vor. Achten Sie daher immer darauf, dass der Mietvertrag unabhängig von seiner Dauer schriftlich fixiert wird. Erwähnen Sie im Vertrag die vollständigen Namen der verantwortlichen Personen/Unternehmen beider Parteien einschließlich deren Anschriften. Vergessen Sie bei einer beteiligten Firma nicht deren korrekte Bezeichnung mit Rechtsform. Falls vorgesehen, geben Sie die feste Vertragslaufzeit mit möglichen Optionen/Verlängerungen an, nennen Sie die Höhe der Miete und beschreiben Sie das Mietobjekt besonders genau.
Bei der Beschreibung sollten Sie den Fokus auf die Lage und den Umfang legen. Halten Sie schriftlich und anhand von Grundrissen fest, wo genau sich die Immobilie befindet, welche Räume und Einbauten sie besitzt und ob Parkplätze oder Sonderflächen zugeteilt sind. Außerdem empfiehlt es sich, bereits vereinbarte Umbaumaßnahmen vor Bezug in den Vertrag aufzunehmen.
Das oft beschworene Prinzip "weniger ist mehr" gilt für einen Gewerbemietvertrag nicht. Seien Sie bei der Beschreibung des Mietobjektes so detailliert wie möglich. Denken Sie immer daran, dass Sie besser zu viele als zu wenige Fakten notieren können.
Das oft beschworene Prinzip "weniger ist mehr" gilt für einen Gewerbemietvertrag nicht. Seien Sie bei der Beschreibung des Mietobjektes so detailliert wie möglich. Denken Sie immer daran, dass Sie besser zu viele als zu wenige Fakten notieren können.
Der Sinn des Mietzwecks
Da je nach Gewerbe spezifische Genehmigungen erforderlich sind, die das Mietobjekt des Vermieters aufweisen muss, ist es empfehlenswert, im Vertrag unbedingt festzusetzen, für welche Zwecke Sie das Objekt anmieten. Auch der Eigentümer der Immobilie erhält die Sicherheit, dass in seinem Objekt die Tätigkeiten ausgeführt werden, für welche dieses erbaut bzw. genehmigt wurde.
Die Fixierung des Mietzweckes lässt sich bei Bedarf mit einem genau definierten Konkurrenzschutz kombinieren. Der gesetzliche Konkurrenzschutz regelt lediglich, dass in einem Objekt keine Räume an verschiedene Unternehmen mit dem gleichen Hauptgeschäftszweck/-sortiment vermietet werden dürfen. Von diesem Schutz unberührt bleiben weitere, nicht angrenzende Objekte des Vermieters in mittelbarer Nähe. Klare Regelungen bezüglich des Konkurrenzschutzes sind eine mögliche Absicherung der eigenen Wettbewerbsvorteile.
Die Fixierung des Mietzweckes lässt sich bei Bedarf mit einem genau definierten Konkurrenzschutz kombinieren. Der gesetzliche Konkurrenzschutz regelt lediglich, dass in einem Objekt keine Räume an verschiedene Unternehmen mit dem gleichen Hauptgeschäftszweck/-sortiment vermietet werden dürfen. Von diesem Schutz unberührt bleiben weitere, nicht angrenzende Objekte des Vermieters in mittelbarer Nähe. Klare Regelungen bezüglich des Konkurrenzschutzes sind eine mögliche Absicherung der eigenen Wettbewerbsvorteile.
